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Als amtlich anerkannte Fahrlehrerausbildungsstätte bieten wir Ihnen die Ausbildung zum Fahrlehrer an.
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Der erste Schritt ist die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE.
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Diese Ausbildung ist die Grundlage der Beschäftigung als Fahrlehrer. Nach Bestehen der Prüfung und dem Antrag bei der zuständigen Behörde wird Ihnen die Fahrlehrerlaubnis in den Klassen B und BE erteilt.
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Mit der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE dürfen Sie Theorierunterricht für die Klassen B und BE erteilen und Ihre Fahrschüler an einem Fahrzeug mit und ohne Anhänger schulen.
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Ausbildungsvoraussetzungen:
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Mindestalter 22 Jahre.
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Geistig und körperliche Eignung, es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie als Anwärter für die Tätigkeit als Fahrlehrer unzuverlässig erscheinen lassen. (Polizeiliches Führungszeugnis / Auszug aus dem Verkehrszentralregister).
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Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulausbildung,bzw. eine gleichwertige Ausbildung.
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Es muss eine Fahrpraxis innerhalb der letzten 5 Jahre nachgewiesen werden:
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Die körperliche Eignung zum Fahrlehrerberuf muss mit einem ärztlichem Zeugnis nachgewiesen werden.
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Wetere Details und Voraussetzungen erörten wir gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.
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